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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Dennis Zöller, Odenwaldweg11 63911 Klingenberg am Main.

für Dienstleistungen gegenüber seinen Teilnehmern


Stand: Juli 2020 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von  Dennis Zöller (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen gegenüber seinen Teilnehmern. Mit Abschluss der Buchung auf der Internetseite des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Veranstalter bietet erlebnisorientierte Touren, Reisen und Veranstaltungen im Folgenden gemeinsam „Leistungen“ genannt an.

2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.                       

2.3. Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden kann.

2.4. Die Buchung und Teilnahme von Minderjährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Dies erfordert jedoch ebenfalls eine reguläre Buchung der Erziehungsberechtigen Begleitperson zu den allgemein geltenden Angebotsbedingungen.

3. Durchführung der Leistungen

3.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.                                                            

3.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.

3.3 Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Leistung den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.

 4. Abrechnung

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. 

4.2 Rechnungen über Reise- und Veranstaltungen sind bis zu einer Höhe 250€ innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Reservierungsbestätigung, an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen ohne, dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

4.3 Ab einer Rechnungshöhen von über 250€ ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises innerhalb von 1 Woche an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 30 Tage vor Anreise unserem Konto gutgeschrieben sein, ohne das es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 30 Tage  vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen.

Stornierungen

5.1 Tagestouren
Bei Tagestouren handelt es sich um gebuchte Leistungen mit festem Datum & Uhrzeit. Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer folgende Stornierungskonditionen. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:

Bis 7 Tage vor Tour Beginn  | 100% Gelderstattung
Ab 7 Tage vor Tour Beginn | 50%  Gelderstattung
Ab 24 Std. vor   Tour  | keine Erstattung

Die Frist der Stornierung orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung beim Veranstalter. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Kursgebühren in vollem Umfang an.

5.1.2 Abweichend von Ziff. 5.1 fallen die Tour Gebühren dann nicht an, wenn der Teilnehmer rechtzeitig bis 24 Stunden vor Beginn vor der jeweiligen Veranstaltung eine Ersatzperson findet.

5.1.3 Sollte der Teilnehmer aufgrund von Krankheit verhindert sein, ist dies dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen und auf Anfrage durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Es gelten auch hier die Stornierungsbedingungen aus 5.1.

5.2 Reisen und Veranstaltungen können wie folgt kostenpflichtig storniert werden:  

bis 30 Tage vor Reisebeginn 100% Gelderstattung
ab 29 Tage vor Reisebeginn sind 50 % des Reisepreises zu zahlen
ab 14 Tage vor Reisebeginn sind 75% des Reisepreises zu zahlen                                                                                                                         

ab 9 Tage vor Reisebeginn sind 100 % des Reisepreises zu zahlen.                                                                                                         Sollte die Reise trotz verbindlicher Buchung nicht angetreten werden, ist der Reisepreis ebenfalls in vollem Umfang zu zahlen.

5.3 Umbuchungen                                                                                                                                                                                                         Eine Umbuchung eines Termins ist bis 30 Tage vor dem Event kostenfrei möglich. Für Umbuchungen zu späteren Zeitpunkten gelten die Stornierungsbedingungen aus 5.2. Für die Umbuchung ist ein konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen.

 6. Mindestteilnehmerzahl

6.1 Für Tagestouren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte die Mindesteilnehmerzahl  hierfür nicht erreicht werden, kann die Tagestour den Umständen entsprechend vom Veranstalter angepasst werden.

6.2 Bei Reisen und Veranstaltungen gibt es eine Mindestteilnehmerzahl die einzelfallspezifisch in der Ausschreibung einzusehen ist. Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor die Reise/Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen. Im Falle einer Absage aufgrund von Teilnehmermangel erhält der Teilnehmer den gezahlten Reisepreis in vollem Umfang zurück. Bei einem alternativen Termin hat der Teilnehmer das Recht den genannten Alternativtermin abzulehnen, in diesem Fall wird dem Teilnehmer ebenfalls der gesamte Reisepreis erstattet. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung resultiert daraus nicht.

7. Persönliche Voraussetzungen

7.1 Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen nicht erfüllen.

7.2 Bei bestimmten Leistungen ist der Veranstalter berechtigt ein ärztliches Attest zwecks der Eignungsfeststellung zu verlangen. Dies wird in der Angebotsbeschreibung gesondert erwähnt.  Sollte hierbei, nach Abschluss der Buchung die Tauglichkeit nicht ausreichend nachgewiesen werden können, oder es ärztliche Bedenken bezüglich der Ausübung dieser Tätigkeit geben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, zum Schutz des Teilnehmers von der Erbringung dieses Leistungsbestandteiles abzusehen. Alle übrigen inkludierten Leistungen bleiben hiervon unberührt. Dies stellt in diesem Fall keinen Reisemangel dar und führt zu keinen weiteren Erstattungsansprüchen gegenüber des Veranstalters.

8. Ausrüstung

Der Teilnehmer hat in jedem Fall dem Wetter angepasste robuste Kleidung und ggf. geeignete Schutzausrüstung zu tragen. In Einzelfällen sind je nach gebuchtem Angebot auch speziell benötigte persönliche Ausrüstungsgegenstände mitzuführen, die für das jeweils gebuchte Angebot erforderlich sind. Auf Anfrage kann diese z.T. auch durch den Veranstalter gestellt werden. Ein Anspruch auf diese besteht jedoch nicht. Unter Umständen kann hierfür eine Nutzungsgebühr entstehen.

 9. Weisungen

9.1 Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.

9.2 Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.

 10. Haftungsausschluss

10.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

10.2 Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

10.3 Bei Bestimmten Leistungen ist vom Teilnehmer bei Buchung spätestens jedoch vor Antritt der Leistung ein gesonderter Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Sollte dieser notwendig sein, wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen.

11. Sonderkündigungsrecht

Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gebühren in Form eines Wertgutscheins zu erstatten. Sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.

12. Datenschutz

Der Veranstalter behandelt die, ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung, übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.

13. Rechte

Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite www.maintrip.de sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.

 14. Ausschluss von Ansprüchen 

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Leistung geltend zu machen.

14.2 Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige dem Reiseleiter direkt bei Auftreten angezeigt worden sind. Diesem muss die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Im Anschluss sind diese in schriftlicher Form zu dokumentieren.

 14.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

15. Sonstiges

15.1 Nicht in Anspruch genommene Leistung.                                                                                                                                                         Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind     (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

15.2 Reiseunterlagen.                                                                                                                                                                                                     Der Kunde hat den Veranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.       

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Aschaffenburg am Main, sofern nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.